Häufige Fragen
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Wenn ich die Adresse www.kein-kind-alleine-lassen.de in den Browser eingebe, erscheint in der Adresszeile "deine-playlist-2020.de" oder "Stelle deine Playlist zusammen". Warum?
Diese Seite richtet sich auch an Kinder und Jugendliche, die von Gewalt in der Familie bedroht sind. Sie sollen die Möglichkeit haben, auf die Seite zu gehen, ohne dass mögliche Täter und Täterinnen verfolgen können, dass sie www.kein-kind-alleine-lassen.de besuchen oder besucht haben. Für den Fall, dass der Verlauf überprüft wird, steht auch hier die unverdächtige Adresse "Stelle deine Playlist zusammen - www.deine-playlist-2020.de".
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Warum gibt es auf der Seite einen "Notausgang" Button?
Für den Notfall, dass ein Täter oder eine Täterin in das Zimmer kommt, während ein Kind auf der Seite Hilfe sucht, gibt es diesen Notausgang-Knopf, der www.kein-kind-alleine-lassen.de sofort verschwinden lässt und stattdessen eine Musikseite anzeigt.
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Was ist sexueller Missbrauch?
Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung von Erwachsenen oder Jugendlichen an oder vor einem Kind. Viele Menschen sagen dazu auch sexuelle Gewalt. Denn sexueller Missbrauch ist eine Form von Gewalt.
Sexueller Missbrauch findet entweder gegen den Willen von Kinder oder ohne die wissentliche Zustimmung von Kindern statt. Das heißt konkret: Die betroffenen Kinder können nicht zustimmen, weil sie dem Täter oder der Täterin körperlich, seelisch, geistig oder sprachlich unterlegen sind. Die Täter und Täterinnen nutzen dabei ihre Macht gegenüber Kindern und Jugendlichen aus.
Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind immer sexuelle Gewalt – auch wenn die Kinder sagen, dass sie damit einverstanden sind. Warum? Forscherinnen und Forscher gehen davon aus, dass Kinder unter 14 Jahren sexuellen Handlungen grundsätzlich nicht zustimmen können.
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Wo beginnt sexueller Missbrauch?
Viele Handlungen sind sexuelle Gewalt. Nicht alle diese Handlungen sind strafbar. Das heißt: Nicht alle diese Handlungen sind auch verboten.
Wichtig ist aber: Auch wenn Handlungen nicht verboten sind, können Kinder darunter sehr leiden.
Sexuelle Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen. Sexuelle Übergriffe sind in der Regel nicht strafbar. Sexuelle Übergriffe sind zum Beispiel:
- Eine Person belästigt oder beleidigt ein Kind durch sexualisierte Worte.
- Eine Person beobachtet ein Kind ganz genau und blickt dabei zum Beispiel gezielt auf den Intimbereich, den Po oder die Brust.
- Eine Person berührt ein Kind flüchtig über der Kleidung zum Beispiel im Intimbereich oder an der Brust. Macht die Person das aus Versehen, sprechen wir von einer Grenzverletzung. Dann ist es wichtig, dass die Person das Kind um Entschuldigung bittet.
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Welche Formen sexuellen Missbrauchs sind strafbar?
Strafbar sind folgende Handlungen:
- Eine Person gibt einem Kind Zungenküsse.
- Eine Person führt sexuelle Handlungen am Körper des Kindes aus.
- Eine Person lässt sich von einem Kind sexuell befriedigen.
- Eine Person zwingt ein Kind zu sexuellen Handlungen an sich selbst.
- Eine Person vergewaltigt ein Kind vaginal, oral oder anal. Das heißt: Eine Person dringt mit dem Penis oder einem Gegenstand in eine Körperöffnung des Kindes ein. Damit meinen wir Körperöffnungen wie Scheide, Po oder Mund. Medizinische Untersuchungen sind keine Vergewaltigungen, wenn sie für die Behandlung des Kindes notwendig sind.
Vergewaltigungen sind eine sehr schwere Form von sexuellem Missbrauch.
Es gibt auch sexuellen Missbrauch, bei dem der Körper des Kindes nicht direkt einbezogen wird:
- Eine Person zieht sich vor einem Kind nackt aus und zeigt sich sexuell erregt.
- Eine Person befriedigt sich sexuell vor einem Kind.
- Eine Person zeigt einem Kind Bilder oder Videos von sexuellen Handlungen.
Es gibt auch sexuellen Missbrauch mittels digitaler Medien. Welche Handlungen dazu gehören, erklären wir eine Frage weiter unten.
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Was ist sexueller Missbrauch mittels digitaler Medien?
Immer mehr Täter und Täterinnen nutzen digitale Medien, um Kinder sexuell zu missbrauchen. Wir sprechen dann von sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien oder auch von sexuellem Missbrauch mit digitalem Medieneinsatz.
Sexueller Missbrauch mittels digitaler Medien kann auf sehr unterschiedliche Art und Weise stattfinden. Beispiele dafür sind:
- Eine Person fotografiert oder filmt sexuelle Handlungen mit Kindern. Wir sprechen von Missbrauchs-Abbildungen. Einige Menschen sagen dazu auch: Kinder-Pornografie.
- Eine Person verbreitet Missbrauchs-Abbildungen von Kindern im Internet.
- Eine Person nutzt das Internet, um auf ein Kind einzuwirken, mit dem Ziel das Kind sexuell zu missbrauchen.
- Eine Person verschickt mittels des Internets sexuell freizügige Fotos oder Videos ohne Einverständnis des oder der Abgebildeten. Oder die Person droht an, die Bilder zu verschicken und erpresst die betroffene Person damit.
- Eine Person schickt Kindern gegen deren Willen pornografische Bilder oder Videos zu.
Weitere Informationen und Beispiele zu diesem Thema sowie Hinweise auf Unterstützung und Hilfe finden Sie hier.
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Werden auch Jugendliche sexuell missbraucht?
Im Gegensatz zu Kindern dürfen und sollen Jugendliche sich mit anderen sexuell ausprobieren und Erfahrungen sammeln. Sexueller Missbrauch liegt jedoch vor, wenn die oder der Jugendliche sich in einer Zwangslage befindet und dies durch den Täter / die Täterin für sexuelle Handlungen ausgenutzt wird. Auch wenn es zu sexuellen Handlungen gegen Bezahlung kommt oder wenn der Täter / die Täterin es ausnutzt, dass die oder der Jugendliche noch nicht in der Lage ist, selbstbestimmt über die eigene Sexualität zu entscheiden, ist das sexueller Missbrauch. Dabei können auch andere Jugendliche Täter oder Täterin sein. Das Internet ist ebenfalls ein Ort für sexuelle Übergriffe. Und auch wenn ein sogenanntes Obhuts-Verhältnis zum Täter / zur Täterin besteht, wenn also Jugendliche einer Person zur Erziehung anvertraut und abhängig von dieser Person sind und diese das für sexuelle Handlungen ausnutzen, sprechen wir von Missbrauch. Ein Obhuts-Verhältnis besteht zum Beispiel zwischen (Stief-)Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln, Lehrkräften und Schüler*innen. Zusammengefasst: Wenn Jugendliche sich nicht wirklich frei für sexuelle Handlungen entscheiden, sondern ein Machtgefälle gegenüber dem Täter / der Täterin besteht, sprechen wir von sexuellem Missbrauch.
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Wer sind die Täter und Täterinnen?
Häufig sind es Männer und männliche Jugendliche, die Kinder sexuell missbrauchen. Es gibt aber auch Frauen und weibliche Jugendliche, die sexuelle Gewalt gegen Kinder ausüben.
Sexueller Missbrauch kann überall stattfinden, wo sich Kinder aufhalten. Meistens kennen die Betroffenen den Täter oder die Täterin sehr gut. Oft sind es Personen aus der eigenen Familie oder Bekannte der Eltern. Aber auch Schulen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Sportvereine, Kirchengemeinden oder andere Einrichtungen können Tatorte sein. Viele Täter nehmen im Internet Kontakt zu Kindern auf.
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Warum ist es schwer für Kinder, von den Übergriffen zu erzählen?
Die meisten Kinder schämen sich, weil der Missbrauch mit Sexualität zu tun hat. Es fällt ihnen schwer, über das zu sprechen, was ihnen passiert.
Oft sagt ihnen der Täter oder die Täterin auch, dass sie selbst Schuld an dem Missbrauch sind. Aber das stimmt natürlich nicht. Niemals hat ein Kind Schuld an sexuellen Handlungen durch Erwachsene oder Jugendliche. Die Täter und Täterinnen wollen, dass die Kinder sich schuldig fühlen. Sie sagen Sätze wie: Du hast dich ja nicht gewehrt. Du hast damit angefangen. Du wolltest das. Das machen die Täter und Täterinnen mit Absicht. Es ist ihre Strategie, damit das Opfer nicht spricht. Klar ist aber: Schuld hat immer der Täter oder die Täterin – ganz egal, wie das Kind sich verhalten hat.
Viele Kinder haben Angst, dass ihnen niemand glaubt. Häufig verbieten die Täter und Täterinnen ihnen, jemandem davon zu erzählen. Sie behaupten, das sei ein Geheimnis. Sie drohen dem Kind. Sie sagen: Es passiert etwas Schlimmes, wenn du einer Person unser Geheimnis erzählst. Das macht den Kindern noch mehr Angst und vergrößert ihre Schuldgefühle.
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Welche Folgen hat sexueller Missbrauch?
Die Folgen von sexuellem Missbrauch sind sehr unterschiedlich. Sie hängen unter anderem davon ab,
- welche sexuellen Handlungen dem Kind angetan werden.
- wie häufig der sexuelle Missbrauch stattfindet.
- wie eng die Beziehung zum Täter oder der Täterin ist und
- ob das Kind Menschen in seiner Nähe hat, die ihm beistehen.
Viele Betroffene leiden ihr ganzes Leben lang unter den Folgen der Gewalt. Sie entwickeln körperliche oder psychische Störungen und Krankheiten. Häufig kommen auch finanzielle Probleme hinzu.
Für andere sind die Folgen weniger belastend. Sie haben eine geeignete Unterstützung für sich gefunden.
Aus der Forschung und aus Berichten von Betroffenen wissen wir:
Ein Kind hat gute Chancen, sexuellen Missbrauch zu verarbeiten,
- wenn es früh Hilfe und Trost erhält und
- wenn es erlebt, dass ihm geglaubt wird.
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Woran erkenne ich, dass ein Kind sexuell missbraucht wird?
Es ist schwer, sexuellen Missbrauch zu erkennen. Nur selten hat ein Kind Verletzungen, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Es gibt auch keine anderen Merkmale, die in jedem Fall auftreten und eindeutige Hinweise sind.
Wenn sich ein Kind jedoch stark verändert, sollten Erwachsene immer aufmerksam sein.
Einige werden sehr ängstlich oder auch aggressiv.
Andere können sich nur noch schwer konzentrieren und bekommen Probleme in der Schule.
Wieder andere versuchen, alles richtig zu machen und verhalten sich sehr unauffällig. Häufig ziehen sich betroffene Kinder von anderen zurück.
Viele betroffene Kinder werden auch krank. Sie leiden zum Beispiel an Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen. Sie schlafen nur noch schlecht oder entwickeln Hauterkrankungen.
Manche Kinder fügen sich selbst Schmerzen zu und verletzen sich.
Andere essen nur noch sehr wenig oder viel zu viel.
Manche nehmen auch Drogen, trinken Alkohol oder entwickeln andere Süchte.
Auch sexualisiertes Verhalten von Kindern kann auf sexuellen Missbrauch hinweisen.
Sexualisiert ist ein Verhalten dann, wenn es nicht zum Alter des Kindes passt.
Andere erleben das Verhalten als grenzüberschreitend.
Jede dieser Auffälligkeiten kann auch andere Ursachen haben.
Wichtig ist, dass Erwachsene Veränderungen von Kindern ernst nehmen und sie darauf ansprechen.
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Wie gehe ich mit einem Kind um, wenn mir eine Veränderung auffällt oder ich sexuellen Missbrauch vermute?
Versuchen Sie, Vertrauen zu dem Kind aufzubauen. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Unternehmen Sie etwas mit dem Kind und fragen Sie, wie es dem Kind geht. Bieten Sie dem Kind an, bei Problemen mit Ihnen zu sprechen. Sie können dem Kind auch sagen, dass Sie sich Sorgen machen – zum Beispiel, weil es traurig aussieht oder sich verändert hat. Geben Sie dem Kind Zeit, von sich aus zu erzählen. Drängen Sie das Kind nicht.
Versuchen Sie, keine geschlossenen Fragen zu stellen. Geschlossene Fragen sind solche, auf die das Kind mit Ja oder Nein antworten kann. Eine geschlossene Frage wäre zum Beispiel: „Hat die Person dir weh getan?“. Solche Fragen führen häufig dazu, dass das Kind mal so und mal so antwortet und Sie als helfende Person eher noch unsicherer werden. Es gibt darüber hinaus noch andere Probleme mit geschlossenen Fragen. Mit einer geschlossenen Frage beeinflussen Sie das Kind. Das heißt: Sie geben mit einer geschlossenen Frage bereits eine Richtung vor. Sie fragen zum Beispiel: „Ist das in der Schule passiert?“ anstatt zu fragen „Wo ist das passiert?“. Für eventuelle Gerichtsverfahren ist es jedoch sehr wichtig, so wenig wie möglich Einfluss auf die Erinnerung des Kindes zu nehmen.
Stellen Sie dem Kind offene Fragen, wenn Sie ins Gespräch kommen wollen. Offene Fragen helfen dem Kind, mit eigenen Worten von einer Situation zu erzählen.
Offene Fragen sind zum Beispiel:
- Wie geht es dir?
- Was habt ihr zusammen gemacht?
- Was ist dann passiert?
- Was war das für eine Person? Wie sah die Person aus?
- Wie ging es dann weiter?
Auch für offene Fragen gilt:
Drängen Sie das Kind nicht über etwas zu sprechen, wenn es das nicht will. Kinder geraten dadurch unter Druck. Viele erzählen dann nichts mehr und schweigen über den Missbrauch. Oder sie sagen das, was die Erwachsenen hören wollen und entsprechen damit den Erwartungen. Das kann für eine Strafanzeige sehr problematisch sein.
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Wie gehe ich mit einem möglichen Täter oder einer möglichen Täterin um?
Diese Frage beschäftigt sehr viele Menschen, die bei uns anrufen. Besonders belastend ist die Situation, wenn die Ratsuchenden den möglichen Täter oder die mögliche Täterin gut kennen.
In jedem Fall gilt: Bleiben Sie ruhig und sprechen Sie die Person nicht sofort auf den Verdacht an. Bevor ein möglicher Täter oder eine mögliche Täterin von dem Verdacht erfährt, sollte das Kind geschützt sein vor dieser Person. Sonst besteht das hohe Risiko, dass der Täter oder die Täterin das Kind unter Druck setzt und damit zum Schweigen bringt. Das gilt leider auch für Menschen aus der eigenen Familie, für Freundinnen und Freunde oder Bekannte, für Kolleginnen oder Kollegen sowie für alle anderen Menschen aus dem eigenen sozialen Umfeld.
Wenn Eltern ihre Kinder missbrauchen, ist es besonders schwer, die betroffenen Kinder zu schützen. Sprechen Sie die Eltern nicht auf Ihren Verdacht an, sondern stimmen Sie das weitere Vorgehen mit einer Fachberatungsstelle ab. Bei sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie müssen zum richtigen Zeitpunkt auch das Jugendamt und das Familiengericht eingeschaltet werden. Nur Richter und Richterinnen können Eltern Rechte entziehen und damit die Kinder schützen.
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Ist sexueller Missbrauch strafbar?
Ja. Wer Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht, macht sich strafbar. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet auf der Seite des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs unter folgendem Link.
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Muss ich anzeigen, wenn ich einen Verdacht habe?
Nein. Niemand muss einen Verdacht bei der Polizei anzeigen. Ob es zu einer Anzeige kommt, sollten das betroffene Kind beziehungsweise seine Sorgeberechtigten mitentscheiden.
Bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist es vor allem wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und sich professionelle Unterstützung suchen. Gehen Sie mit Bedacht vor. Wenn Sie zu schnell etwas unternehmen, kann das die Situation des Kindes verschlimmern:
- Wenn Sie den Täter oder die Täterin über Ihren Verdacht informieren, kann er oder sie das Kind zum Beispiel unter Druck setzen.
- Wenn Sie die geplanten Schritte nicht mit dem betroffenen Kind besprechen, kann es aus Angst vor dem Täter oder der Täterin seine Aussagen wieder zurücknehmen.
Wichtig ist, dass Sie alle Beobachtungen und Aussagen des Kindes schriftlich festhalten und zusammen mit einer Fachberatungsstelle vor Ort das weitere Vorgehen besprechen.
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Wo finde ich Unterstützung?
Am besten wenden Sie sich an eine Fachberatungsstelle vor Ort, die auf das Thema sexueller Missbrauch spezialisiert ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solcher Fachberatungsstellen kennen sich sehr gut aus und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten. Adressen von Fachberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie über das Hilfeportal Sexueller Missbrauch (www.hilfeportal-missbrauch.de).
Um die Situation zu sortieren und eine erste Einschätzung zu bekommen, können Sie sich vertrauensvoll an unser Hilfetelefon Sexueller Missbrauch wenden (www.hilfetelefon-missbrauch.de). Die Fachkräfte am Telefon hören Ihnen zu, geben Tipps und nennen Ihnen passende Anlaufstellen in Ihrer Nähe.
Informationen für Fachkräfte zur Einführung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt an Kindern sowie den Umgang mit digitalen Medien und sexueller Gewalt finden Sie unter www.kein-raum-fuer-missbrauch.de, www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de und www.wissen-hilft-schützen.de.
Informationen speziell für ältere Kinder und Jugendliche bei Problemen im Netz (z. B. bei Cybermobbing, Cybergrooming, WhatsApp-Stress) finden sich unter www.save-me-online.de (Online-Angebot des Hilfetelefons für ältere Kinder) und unter www.juuuport.de (Hilfe von Jugendlichen für Jugendliche).
Weitere Informationen finden Sie unter www.beauftragter-missbrauch.de.
Website
Sexueller Missbrauch
*Ab dem 14. Lebensjahr gelten Kinder als Jugendliche. Auch sie sind von sexueller Gewalt betroffen. Der besseren Lesbarkeit wegen verwenden wir in diesem Text für alle Minderjährigen durchgehend den Begriff „Kinder“.